Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Die Arbeitsmarktlage variiert regional sehr stark
Der Arbeitsmarkt in der Slowakei verzeichnete gegen Ende 2008 eine Arbeitslosenquote von 9,9 Prozent. Sorge bereitet die 2007 von Eurostat ermittelte Zahl der Arbeitslosen im Alter unter 25 Jahren, die damals in der Slowakei 20,3% betrug. Gute Chancen auf dem slowakischen Arbeitsmarkt haben nach Auskunft der zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit Fachkräfte aus den Bereichen Logistik, Einkauf, Ingenieurs- und Personalwesen, Design sowie IT und Telekommunikation.
Ähnlich wie in Tschechien sind die regionalen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt in der Slowakei sehr deutlich. In Bratislava wird der Arbeitsmarkt nahezu von Vollbeschäftigung geprägt. Anders sieht die Situation in Teilen der Mittel- und Ostslowakei aus, wo die Arbeitslosenquote mitunter die 20-Prozent-Marke übersteigt. Hier bieten sich Chancen für Unternehmen und Firmengründer, Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren und vom niedrigeren Lohnniveau in der Slowakei zu profitieren.
Dienstleistung im Trend
Die Struktur vom Arbeitsmarkt in der Slowakei hat sich verändert. Während zu Beginn der 90er Jahre in der ehemaligen Tschechoslowakei die meisten slowakischen Arbeitnehmer in der Industrie arbeiteten, sind mittlerweile 60 Prozent im Dienstleistungsbereich aktiv. Die Landwirtschaft hat deutlich an Gewicht verloren. 350.000 Menschen arbeiteten Ende der 80er Jahre in diesem Sektor. Die Zahl ist auf etwa 50.000 Arbeitnehmer gesunken.
Arbeitnehmerrechte
Das Arbeitsrecht der Slowakei wird im Arbeitsgesetzbuch des Landes festgeschrieben. Die normale Arbeitszeit liegt im slowakischen Arbeitsrecht bei 40 Stunden pro Woche. Mitsamt Überstunden darf sie 48 Stunden wöchentlich und zwölf Stunden am Tag nicht überschreiten. Überstunden müssen mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent abgegolten werden. Bei Nachtarbeit und erschwerter Arbeit gilt auf dem Arbeitsmarkt der Slowakei ein Mindestzuschlag von 20 und bei Arbeit an Feiertagen ein Mindestzuschlag von 50 Prozent. Arbeitsverträge müssen Angaben wie den Arbeitsort, die ausgeübte Tätigkeit, den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und die Höhe des gezahlten Lohns enthalten. Letzteres gilt nur dann, wenn Lohnzahlungen nicht durch einen Kollektivvertrag in der Slowakei festgeschrieben wurden.
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